Besondere Patienten

Jeder von uns hat das eine oder andere Handicap. Bei vielen von uns ist das persönliche Handicap so gestaltet, dass die Mitmenschen diese Eigenschaften berücksichtigen möchten. Wir als Team sind es gewohnt, mit zahlreichen Handicaps umzugehen, sind darauf vorbereitet, geschult und nantürlich sind wir dabei hilfsbereit. Viele Handicaps sind in unserem täglichen Umgang selbstverständlich, z. B. eine gravierende Sehbehinderung. Andere sind für uns üblich, z. B. die Unterstützung mit verschiedenen Gehhilfen wie Rollatoren oder Rollstühlen. Wieder andere Handicaps können für uns herausfordernd sein. Aber selbst dann können Sie sich auf unsere Unterstützung verlassen.

Im Folgenden beschreiben wir nur wenige Beispiele etwas genauer.

Patienten mit körperlichen Beeinträchtigungen

Unsere Praxis ist möglichst barrierefrei konzipiert. Wir verfügen über Fahrstuhl, Behindertentoilette, breite Gänge und Türen. Viele Türen sind elektrisch bedienbar. Sie können sich daher in unseren Räumen auch mit einer Gehhilfe oder einem Rollstuhl weitgehend autark bewegen. Sollten Sie unserer Hilfe benötigen, sind wir natürlich jederzeit für Sie da.

Wichtig bei körperlichen Beeinträchtigungen ist eine angemessene Begleitung und Betreuung vor und nach der Behandlung durch eine Begleitperson oder einen Pflegedienst, da die eingeübten Bewegungsabläufe erschwert sein können und die Patienten selbst unter Umständen nicht in der Lage sind, erforderliche Hilfe zu rufen.

Patienten mit geistigen Beeinträchtigungen

Um die Anästhesie bei geistig behinderten Patienten so gut und sicher wie bei Gesunden zu gestalten, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

Eine erwachsene Begleitperson muss dafür Sorge tragen, dass die erforderlichen Nüchternzeiten eingehalten werden.

Der Betreuer (im juristischen Sinn, d.h. die Person, die für den Patienten die Entscheidung für oder gegen eine ärztliche Behandlung treffen darf) muss beim Aufklärungsgespräch anwesend sein und die Einverständniserklärung unterschreiben. Alternativ sind entsprechende Vollmachten vorzulegen.

Wichtig ist, dass Unterlagen zur Krankengeschichte und zur Ursache der Behinderung vorliegen. Geistige Behinderungen können manchmal mit körperlichen Behinderungen einhergehen, die durchaus wichtig für die Narkoseführung sind. Ein Beispiel hierfür ist die relativ häufige Kombination von Trisomie 21 (Morbus Down) und schweren Herzfehlern. Darüber muss der Anästhesist Kenntnis erhalten können.

eine erwachsene Begleitperson

Eine erwachsene Begleitperson muss den Patienten nach der Narkose in die häusliche Umgebung bringen und durchgehend betreuen. Sie sollte dabei selbst kein Fahrzeug führen damit sie sich ganz dem Patienten widmen kann.

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