Kostenübernahme

Wir bieten allen unseren Patienten Leistungen auf höchstem Niveau an. 
Größtenteils werden die Kosten für Anästhesiebehandlungen von den Krankenversicherungen übernommen. Bei gesetzlich Versicherten regelt primär das Sozialgesetzbuch V (SGB V) den Leistungsumfang. Einzelne Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und medizinischen Leistungserbringern können diesen zusätzlich ergänzen oder erweitern.

Bei privat Versicherten wird der Leistungsumfang im Versicherungsvertrag zwischen der privaten Krankenversicherung und dem Patienten geregelt.

Im Folgenden möchten wir einige Sachverhalte näher schildern:

Gesetzlich versicherte Patienten:

Narkosekosten für chirurgische Operationen werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Sie benötigen hierfür:

  • gültige Krankenversicherungskarte
  • Überweisung vom Operateur

Narkosen für zahnärztliche oder diagnostische Eingriffe (z.B. Magenspiegelungen) werden nur in seltenen Spezialfällen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
 Dazu gehören Narkosebehandlungen bei:

  • Kindern bis zum 11. Lebensjahr (einschließlich)
  • Patienten mit schweren geistigen oder körperlichen Behinderungen, die eine Behandlung ohne Narkose unmöglich machen

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir uns hierbei streng nach den Bestimmungen des Gesundheitsgesetzgebers richten müssen. Ausnahmen von diesen Regeln sind nicht möglich, dies Betrifft leider in aller Regel auch Patienten mit Angstproblemen oder anderen Härtefällen.

Privat versicherte Patienten:

Narkosen für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen werden in aller Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen.

Sie erhalten hierbei nach der Narkosebehandlung von uns eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen können. In speziellen Fällen, z. B. für eine aufwendige Zahnbehandlung, kann es sinnvoll sein, bereits vor der Behandlung die Kostenübernahme abzuklären. Wir erstellen Ihnen hierfür bei speziellem Bedarf einen Kostenvoranschlag.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL):

Sofern Sie eine Narkose für eine medizinische Behandlung wünschen, die nicht im Leistungsumfang Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung liegt, müssen Sie mit uns vor der Narkosebehandlung eine gültige Kostenvereinbarung treffen. Dieses wird in der Regel im Rahmen des ärztlichen Aufklärungsgespräches mit Ihnen genau besprochen.

Beispiele für IGel-Narkosen:

  • Narkosen für zahnärztliche Eingriffe (z.B. Weisheitszahnentfernung bei gesetzlich Versicherten)
  • Narkosen für diagnostische Eingriffe (z. B. Magenspiegelung bei gesetzlichen Versicherten)
  • Narkosen für Sehschärfe-Korrektur (z. B. Implantation einer Spezial-Augenlinse)
  • Narkosen für Schönheitsoperationen* (z. B. Bauchdeckenplastik)
    * Narkosebehandlungen für Operationen ohne medizinische Notwendigkeit / Indikation sind mehrwertsteuerpflichtig

Auch wenn in den meisten Fällen die Kosten der Narkose von Ihrem Krankenversicherer übernommen werden, sollten Sie sich vor einer Behandlung mit diesem Thema auseinandersetzen. Bei Fragen und Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Für den Fall, dass Sie die Narkosekosten selbst tragen müssen, werden wir dabei gleichzeitig die Kosten genauer beziffern und eine Kostenvereinbarung mit Ihnen treffen können.

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