Vorgespräch / Beratung

In einem speziellen Vorgespräch zwischen Ihnen und dem Anästhesisten wird erklärt und geklärt, welches Narkoseverfahren für Sie und die bei Ihnen geplante Operation am besten geeignet ist. Sie sollten sich auf dieses Gespräch vorbereiten und vielleicht Fragen, die sie interessieren, notieren, damit eine möglichst umfassende Information über das Anästhesieverfahren erfolgen kann.

vereinbaren Sie einen Termin

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zum Vorgespräch z.B. in unseren Räumen des Anästhesiezentrums. Meist können Sie diesen Termin auch schon direkt in der Praxis Ihres Operateurs erfahren, oder den Termin auch direkt online buchen. Bringen Sie zu dem Termin die wichtigsten Unterlagen mit und notieren Sie sich Ihre Fragen.

Notwendige Unterlagen:

  • Medikamentenplan
  • Allergie-, Notfall-, Anästhesie-, Schrittmacherausweis, u. ä.
  • Untersuchungsbefunde Ihres Hausarztes
  • Versichertenkarte

Ziele und Inhalte des Aufklärungsgespräches:

  • Einschätzung des körperlichen und seelischen Zustands
  • Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung
  • Verminderung der Ängste, insbesondere bei Kindern
  • körperliche Untersuchung
  • Planung von Voruntersuchungen
  • Risikoabschätzung
  • Auswahl des Narkoseverfahrens
  • Besprechung von Medikamenteneinnahme vor und nach der Narkose
  • Beantwortung offener Fragen
  • Aufklärung und Einverständniserklärung
bereiten Sie sich vor

Jedes Aufklärungsgespräch muss persönlich zwischen einem Arzt und dem Patienten (evtl. gesetzl. Vertreter) erfolgen. Sie können und sollten sich auf dieses Gespräch vorbereiten. Sie sollten im Vorfeld des Gespräches in Ruhe und ggf. mit Hilfe von Angehörigen oder Ihres Hausarztes unseren Informationsbogen lesen, die darin enthaltenen Fragen ausfüllen und den ausgefüllten Fragebogen zu dem Gespräch mitbringen. Diesen Bogen erhalten Sie bei Ihrem Operateur oder in unserer Praxis. Gelegentlich werden Sie auch gebeten, sich bei Ihrem Hausarzt vorzustellen, damit dieser eventuell weitere erforderliche Untersuchungen veranlassen kann, wie z.B. EKG und Laboruntersuchungen. Eine Röntgenuntersuchung ist nur in absolut seltenen Ausnahmefällen notwendig.

Weiterführende Informationen